Wer kann einen Förderantrag stellen?
Alle privaten Organisationen wie Vereine oder Unternehmen und öffentliche Institutionen wie auch Privatpersonen können einen Projektantrag stellen. Sollten Sie in einer Kooperation zusammen kommen, bedenken Sie, dass lediglich ein Akteur, eine Institution etc. als Projektträger auftreten kann.
Wann kann ich mit meiner Maßnahme starten?
Erst mit Erhalt des Förderbescheids. Vergeben Sie z.B. schon vorher eine Leistung oder stellen jemanden ein, gilt das als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“, was eine Förderung ausschließt.
Was genau kann gefördert werden?
Wichtig ist, dass das Projekt innovativ bzw. neu für die Region und mit der
Regionalen Entwicklungsstrategie, die im Zuge der Bewerbung um das LEADER-Programm erstellt wurde, vereinbar ist. Ist das der Fall, ist eine Vielzahl an Kosten förderfähig (Baukosten, Personalkosten, Sachkosten etc.). Sogar die Umsatz-/Mehrwertsteuer ist förderfähig, vorausgesetzt der Antragsteller ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Auch das ehrenamtliche Engagement kann in manchen Fällen in das Projekt mit einfließen und so den Eigenanteil reduzieren. Wie genau diese Anrechnung funktioniert, erklärt Ihnen gerne das Regionalmanagement.
Gibt es etwas, das nicht förderfähig ist?
Es sind u.a. Doppelförderungen, Pflichtaufgaben (z.B. der Kommunen), der Einsatz gebrauchter Gegenstände oder Wegebaumaßnahmen nicht förderfähig.
Wie viel Förderung kann ich erhalten?
Sie können in der Regel 65 % Förderung erhalten. Über den genauen Fördersatz entscheidet letztendlich die LAG. Die maximale Fördersumme liegt bei 250.000 €.
Gibt es eine Mindesthöhe, die ich beantragen muss?
Ja, hier gibt es eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei privaten Projektträgern 1.000 € und bei öffentlichen 12.500 € Fördersumme (also 65 % der Gesamtsumme) beträgt.
Wie kann ich die verbleibenden 35 % der Finanzierung zusammen bekommen?
Grundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, die restlichen Projektkosten zusammenzutragen. Diese müssen aber nicht nur aus Eigenmitteln bestehen, sondern können auch von anderer Seite kommen. Denkbar sind hier öffentliche Mittel oder aber private Spenden als Kofinanzierung. Wichtig: Sobald zweckgebundene (also projektbezogene) Spenden mit im Spiel sind, besteht ein Mindesteigenanteil von 10 %. Auch bürgerschaftliches Engagement kann in Form von freiwilligen und unentgeltlichen Arbeitsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Wie genau müssen die Kosten im Vorfeld aufgeschlüsselt sein?
Bei LEADER werden keine Pauschalen gefördert. Lediglich bei der Förderung von Personalstellen und mit den geförderten Stellen anfallende Gemeinkosten werden mit Hilfe von festgelegten Pauschalen berechnet. Für alle anderen Positionen bedeutet das, dass Sie schon im Vorfeld die genauen Kosten z.B. durch Angebote oder Kostenvoranschläge belegen müssen.
Diese Kostenplausibilisierung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der öffentlichen Vergabe von Aufträgen, sondern dient lediglich der Bezirksregierung zur Prüfung Ihres Antrags! Wenn Sie ein öffentlicher Träger sind, müssen Sie im Anschluss zusätzlich die Vergabeordnung befolgen.
Wann kann ich mit dem Geld rechnen?
Sie müssen als Antragsteller zunächst in die finanzielle Vorleistung gehen, da nur bezahlte Rechnungen entsprechend des Fördersatzes erstattet werden. Sie müssen allerdings nicht bis zum Ende Ihres Projektes warten, sondern können auch schon währenddessen Teilauszahlungen beantragen.
Was muss ich bei den anfallenden Kosten beachten?
Kosten, die gefördert werden sollen, müssen dem Antragsteller, also dem Zuwendungsempfänger, entstanden und von diesem bezahlt worden sein.
Gibt es etwas bei Investitionen zu beachten?
Je nachdem, was Sie mit dem Fördergeld anschaffen, kann es eine Zweckbindungsfrist geben (z.B. 12 Jahre bei Baumaßnahmen). Genauere Hinweise erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.
Die Idee „Inklusion“ wird häufig genannt, jedoch nicht immer auch gelebt. Um im LEADER-Prozess ALLEN Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen (sei es als Projektträger oder als Teilnehmer an einem Projekt), bietet der Verein Lernen fördern e.V. ein Beratungsangebot an. Dieses können alle Projektträger in Anspruch nehmen, die sich damit auseinandersetzen möchten, wie der Inklusionsgedanke in ihr Projekt einfließen kann.
Hier sind die Ansprechpartner des Vereins, die sich über Ihre (unverbindliche) Kontaktaufnahme freuen: